Gut ankommen
Schon bei der Aufnahme nehmen wir uns Zeit für ein persönliches Kennenlernen. Gemeinsam besprechen wir Gewohnheiten, Wünsche und den individuellen Unterstützungsbedarf.
Den Tag nach den eigenen Gewohnheiten gestalten
Auch während eines kurzen Aufenthalts bleibt der Alltag persönlich. Wer gern früh frühstückt, Zeit im Garten verbringt oder an gemeinsamen Aktivitäten teilnimmt, soll dazu Gelegenheit haben. Gleichzeitig respektieren wir den Wunsch nach Ruhe und Rückzug.
Gemeinsam essen
Die Mahlzeiten strukturieren den Tag und bringen Menschen zusammen. In unseren Häusern wird täglich frisch gekocht. Gäste sind eingeladen, gemeinsam zu essen und den Aufenthalt auch bei einer Tasse Kaffee oder einem Gespräch zu genießen.
Angehörige bleiben einbezogen
Kurzzeit-/ Verhinderungspflege bedeutet nicht, Verantwortung abzugeben. Angehörige bleiben wichtige Ansprechpartner und werden auf Wunsch eng einbezogen. Wir informieren über den Aufenthalt, stimmen die Betreuung ab und begleiten den Übergang zurück nach Hause oder in die weitere Versorgung.
In vier Schritten zum Kurzzeitpflegeplatz
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Persönliches Aufnahmegespräch
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Zimmer beziehen und ankommen
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Kennenlernen des Teams
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Gemeinsame Planung des Aufenthalts
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Regelmäßiger Austausch mit Angehörigen
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Vorbereitung der Rückkehr nach Hause
Bei Fragen zur Finanzierung rechnen wir den Eigenanteil vorab gemeinsam mit Ihnen durch.
Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegeversicherung
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht oder nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn sich der Pflegebedarf kurzfristig verändert. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 können Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Verhinderungspflege greift hingegen, wenn die Pflege normalerweise von einer privaten Pflegeperson übernommen wird und diese vorübergehend ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. Auch Verhinderungspflege kann für einen vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung genutzt werden.
Was übernimmt die Pflegeversicherung?
Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Im Jahr 2026 beträgt dieser bis zu 3.539 Euro.
Der Betrag kann flexibel auf beide Leistungen verteilt werden. Werden beispielsweise bereits Mittel für Verhinderungspflege genutzt, steht entsprechend weniger für eine spätere Kurzzeitpflege zur Verfügung und umgekehrt.
Bei einem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen des verfügbaren Budgets die pflegebedingten Aufwendungen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls weitere Kosten sind grundsätzlich selbst zu tragen.
Und bei Pflegegrad 1?
Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Sie können jedoch ihren Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Kurzzeitpflege einsetzen.