Das eigene Zimmer wird zum Zuhause
Der Einzug in eine Seniorenresidenz bedeutet einen neuen Lebensabschnitt. Umso wichtiger ist eine Umgebung, die Vertrautheit schafft. Deshalb richten Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zimmer mit eigenen Möbeln, Bildern und Erinnerungsstücken ein. So entsteht ein persönlicher Rückzugsort, der Geborgenheit vermittelt und Raum für Privatsphäre lässt.
Jeder Tag verläuft anders
Manche Bewohnerinnen und Bewohner beginnen den Tag früh und frühstücken gemeinsam. Andere lassen es ruhiger angehen. Wer Unterstützung beim Aufstehen, Anziehen oder der Körperpflege braucht, erhält sie selbstverständlich. Dazwischen bleibt Zeit für Gespräche, Aktivitäten, einen Spaziergang im Garten oder ruhige Momente im eigenen Zimmer.
Gemeinsam, wenn man möchte
Gemeinsame Mahlzeiten, Veranstaltungen, Bewegungsangebote oder ein Gespräch bei einer Tasse Kaffee bringen Menschen zusammen. Gleichzeitig respektieren wir den Wunsch nach Rückzug. Jeder entscheidet selbst, wie er seinen Tag gestalten möchte.
Gemeinsam essen, gemeinsam genießen
Die Mahlzeiten gehören zu den festen Momenten des Tages. In unseren Häusern wird täglich frisch gekocht. Bewohnerinnen und Bewohner bringen ihre Wünsche und Lieblingsgerichte ein und entscheiden mit, was auf den Speiseplan kommt. Wer möchte, genießt die Mahlzeiten in Gemeinschaft, wer lieber im eigenen Zimmer isst, kann das selbstverständlich ebenfalls.
Unterstützung, wenn sie gebraucht wird
Unsere Mitarbeitenden begleiten Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag und unterstützen dort, wo Hilfe nötig ist. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und Selbstständigkeit so lange wie möglich zu fördern. Grundlage dafür sind feste Ansprechpartner, die die Menschen kennen und ihre Gewohnheiten berücksichtigen.
Gesundheit gut begleitet
Ob Arzttermine, Therapien oder medizinische Behandlungen – wir unterstützen unsere Bewohnerinnen und Bewohner bei der Organisation und arbeiten eng mit den behandelnden Fachkräften zusammen.
Ein vertrauter Teil des Alltags
Angehörige, Freunde oder auch Nachbarn bleiben wichtige Bezugspersonen. Sie sind jederzeit willkommen und können das Leben in der Residenz aktiv begleiten. Der regelmäßige Austausch mit unserem Team schafft Transparenz und gibt Sicherheit.
Wer hat Anspruch auf vollstationäre Pflege?
Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 können Leistungen der Pflegeversicherung für eine vollstationäre Pflege erhalten. Sie kommt vor allem dann infrage, wenn die Versorgung zu Hause dauerhaft nicht mehr ausreicht oder umfassende Unterstützung bei Pflege und Alltagsgestaltung benötigt wird.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
- regelmäßig umfangreiche pflegerische Unterstützung benötigt wird,
- eine sichere Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet werden kann,
- Angehörige die notwendige Pflege nicht oder nicht mehr allein übernehmen können,
- dauerhaft Unterstützung und Betreuung rund um die Uhr benötigt werden.
Was die Pflegekasse übernimmt
Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem monatlichen Betrag an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege.
| Leistung der Pflegekasse | Pflegegrad | |||
|---|---|---|---|---|
| 2 | 3 | 4 | 5 | |
| Leistung pro Monat | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Pflegegrad 2
- Leistung pro Monat
- 805 €
Pflegegrad 3
- Leistung pro Monat
- 1.319 €
Pflegegrad 4
- Leistung pro Monat
- 1.855 €
Pflegegrad 5
- Leistung pro Monat
- 2.096 €
Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten unabhängig von der Einrichtung. Sie deckeln nicht die Gesamtkosten: Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Investitionskosten kommen hinzu.
Der Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil
Zusätzlich übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschuss steigt mit der Dauer des Aufenthalts:
- im ersten Jahr: 15 Prozent
- im zweiten Jahr: 30 Prozent
- im dritten Jahr: 50 Prozent
- ab dem vierten Jahr: 75 Prozent
Der Zuschuss bezieht sich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Investitionskosten sind davon nicht umfasst.